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   SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12   

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https://dejure.org/2013,3143
SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12 (https://dejure.org/2013,3143)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2013 - S 4 U 1436/12 (https://dejure.org/2013,3143)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - S 4 U 1436/12 (https://dejure.org/2013,3143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Beitragsveranlagung nach Gefahrtarifen in der gesetzlichen Unfallversicherung; hier: Mischunternehmen des techn. Gebäudemanagements in der BG- Bau (Gefahrtarif 2012)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines nach dem typisierenden Gesamtgepräge technisch orientierten Gebäudemanagement-Unternehmens in dem Gefahrtarif 400, Gefahrklasse 4,48 - Baudienstleistungen - der BG Bau 2012 i.R.d. autonomen Satzungsrechts

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 157 Abs 1 SGB 7, § 157 Abs 2 S 1 SGB 7, § 157 Abs 3 SGB 7, § 158 Abs 1 SGB 7, § 159 Abs 1 S 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit - Gefahrtarif 2012 der BG Bau - Gefahrtarifstelle 400, Gefahrklasse 4,48 - Baudienstleistungen - Mischunternehmen des technischen Gebäudemanagements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Beitragsveranlagung nach Gefahrtarifen in der gesetzlichen Unfallversicherung: Mischunternehmen des technischen Gebäudemanagements sind bei der Bau-Berufsgenossenschaft unter dem ab dem 1. Januar 2012 geltenden Gefahrtarif - Baudienstleistungen - einzustufen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beitragsveranlagung nach Gefahrtarifen in der gesetzlichen Unfallversicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihnen ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln in den Regelungen abzuhelfen (vgl. BSGE 91, 128).

    Es besteht keine Verpflichtung, für abgrenzbare Unternehmensteile eines zugehörigen Unternehmens nach den dort jeweils verrichteten Tätigkeiten (z.B. Büro/Verwaltung) verschiedene Gefahrtarifstellen einzurichten; diese Ausnahme vom Gewerbezweigtarif ist zwar möglich, nicht aber verbindlich (vgl. BSG v. 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - SozR 4-2700 § 157 SGB VII Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Berufungsverfahrens gem § 96 SGG -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006; a.a.O.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, a.a.O.).

    Jedenfalls ist deshalb auch unter dem bei der Veranlagung stets zu beachtenden Gesichtspunkt des Übermaßverbots (Verhältnismäßigkeit, vgl. nur Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, L 8 U 1970/10, JURIS Rn. 38) versicherungsrechtlich nichts gegen die Zuordnung der tatsächlich gemischt strukturierten Klägerin mit Schwerpunkt im Bereich von Bau- und Reinigungsdienstleistungen bei der Beklagten zu erinnern.

  • SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1090/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
    Das Gericht hat die Beteiligten darüber hinaus mit Verfügung vom 14. Februar 2013 zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass dem Internetauftritt der Klägerin (www...de, Stand: 14. Februar 2013, ausgedruckt und zur Akte S 4 U 1090/11 genommen) Bedeutung für die Bestimmung des Gepräges des Gewerbezweigs und damit für den Gefahrtarif zukommen könnte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der dem Gericht vorliegenden Behördenakte und den Inhalt der Prozessakten (S 4 U 1090/11 und S 4 U 1436/12) Bezug genommen.

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
    Sie liegt damit sogar noch unter drei Monaten, was rentenversicherungsrechtlich im Sinne des Erwerbsminderungsrechts eindeutig und klar für die Ausübung ungelernter Arbeiter- und Angestelltentätigkeit spricht (vgl. Bundessozialgericht, sog. Mehrstufenschema, vgl. nur BSG, Urteil vom 09.10.2007, B 5b/8 KN 2/07 R, JURIS RN. 14 ff. m.w.N. der ständigen Rechtsprechung).
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
    Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (vgl. insgesamt BSG Urteil 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R -, JURIS).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
    Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (vgl. BSG Urteil vom 28.11.2003, a.a.O. mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 = NZA 1992, 335).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2002 - L 7 U 3540/99
    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
    Des Weiteren ist ein Anspruch der Klägerin auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) mit den Mitgliedern anderer Berufsgenossenschaften - etwa solchen der Beigeladenen - im Wege der Analogveranlagung ausgeschlossen, weil schon die Gefahrtarife und Gefahrklassen der einzelnen Unfallversicherungsträger nicht miteinander vergleichbar sind (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2002, L 7 U 3540/99, JURIS Rn. 24).
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